Neues Weingesetz: Auf Herkunft und Ursprung kommt es an

Am 6. November 2022 · von Sven Reinbold

Bereits seit einem Jahr gilt ein neues Weingesetz in Deutschland. Sven klärt uns über die Neuerung auf und macht uns zum romanischen Herkunftsprinzip und zum neuen Großen Gewächs schlau. Nebenbei erklärt er, wie sich deshalb auch die Etiketten der Weine verändern werden.

Weingesetze haben so ihre eigene Historie. Das beginnt mit der Erlaubnis überhaupt Wein anzubauen, reicht über den Kampf gegen Weinpanscher und Fälscher bis zu genauen Vorgaben von Rebsorten und Qualitätsanforderungen. Womit wir schon in der Gegenwart angekommen wären und bei der Debatte über die Neuregulierung des deutschen Weinrechts. In Kraft getreten ist sie bereits im Januar 2021, allerdings garantiert sie eine Übergangsfrist bis 2026, um die Deklaration der Weine auf den Etiketten an die neuen Regeln anzupassen. Wir haben also automatisch ein Auge drauf, wenn wir regelmäßig deutschen Wein trinken.

Romanisches Herkunftsprinzip im EU-Weinrecht

In gewissem Sinne holt das neue deutsche Weingesetz nur etwas nach, was längst fällig war. Denn bereits 2008 gab die EU vor, Weine entsprechend dem romanischen Herkunftsprinzip zu bezeichnen und nach Qualität zu sortieren. Gemeint ist damit, dass die Herkunft, sprich das Anbaugebiet bis hinunter in die exakte Lage über die Qualität eines Weines entscheidet. Wer AOC (Appellation d’Origine Contrôlée) oder AOP (Appellation d’Origine Protégée) aus Frankreich kennt, DOC (Denominazione di Origine Controllata) und DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita) aus Italien weiß sofort, was gemeint ist. Und wie verständlich diese Bezeichnungen sind. Die einfache Côtes-du-Rhône-Appellation ist nun mal etwas anderes als die Cru-Appellation Châteauneuf-du-Pape im Hinblick auf Qualität, und was anderes als ein AOC Languedoc-Wein in Sachen Weinregion.

Mit der Novellierung des deutschen Weingesetzes wurde diese Umstellung endlich vollzogen – ohne dass an den Qualitätsstufen der Prädikatsweine gerüttelt wurde, die Qualität – vereinfacht ausgedrückt – über das Mostgewicht definieren. Je süßer, desto besser, ist jedoch ein schwaches Qualitätskriterium. Zudem bleiben wichtige Faktoren wie Boden, Ausrichtung oder Mikroklima einfach außen vor.

VDP als Vorreiter: vierstufige Qualitätspyramide

Den Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) hat das schon immer gestört. So entschloss man sich 2002, mit einer vierstufigen Qualitätspyramide eine eigene Systematik aufzulegen. Eben eine, die sich an der Lage orientiert, aus der ein Wein stammt, genauer gesagt, an der Qualität und Besonderheit der Lage. Die Basis bilden die Gutsweine, die aus eigenen Reben des VDP-Weinguts entstehen. Es folgen die Ortsweine, die bereits spezifischer die Besonderheiten der Weinberge zum Tragen bringen. Die Erste Lage und die Große Lage stehen aufgrund dieser Faktoren schon traditionell für Spitzenweine. Das hat also fast eine historische Dimension.

VDP-Pyramide

Die vierstufige Qualitätspyramide der deutschen VDP-Weine

Wenn man es genau nimmt, ist es mit einer Qualitätspyramide nicht getan, um das neue deutsche Weingesetz zu beschreiben. Eigentlich reden wir von drei Pyramiden, denn in der obersten Qualitätsstufe stecken noch einmal zwei weitere. Beginnen wir mit der ersten Pyramide. Grundsätzlich unterscheidet das Weingesetz zwischen Wein ohne Herkunftsangabe, als Deutscher Wein deklariert, sowie Wein mit geschützter Herkunftsangabe (Landwein) und Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung.

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung: vier Kategorien

Bei den Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung handelt es sich um die Qualitäts- und Prädikatsweine, wie wir sie bislang kennen, also Kabinett und Auslese aufwärts. Der „Ursprung“ des Weins wird wiederum mit vier Kategorien näher beschrieben. Hier kommt nun die zweite Pyramide ins Spiel! Den Basiswert gibt das Anbaugebiet vor – zum Beispiel Mosel. Daran schließt sich die Region an. Das sind letztlich die bislang als Bereich oder Großlage bezeichneten Gebiete wie Obermosel oder Saar – um im Beispiel der Mosel zu bleiben. Dann folgen noch der Name des Orts und der Lage, um die genaue Herkunft nachzuweisen. Wieder an der Mosel beispielsweise Wehlen und Sonnenuhr.

Lagenweine unter sich: oberste Qualitätsstufe

Nun zum absoluten Top-Segment und damit zur dritten Pyramide. Die Lagenweine selbst werden nämlich nochmals in drei Qualitätsstufen eingeteilt. An der Basis findet sich die Einzellage und darüber angeordnet das Erste Gewächs und das Große Gewächs. Kenner der Materie horchen auf, denn beim VDP bezeichnet man als Großes Gewächs einen trocken ausgebauten Wein aus Großer Lage und einen trocknen Wein aus Erster Lage als Erstes Gewächs. Ganz daneben liegen sie nicht, denn auch nach dem neuen deutschen Weingesetz meinen das Große Gewächs und das Erste Gewächs einen trocken ausgebauten Weiß- oder Rotwein aus bester Lagen.

Deutsche Wein-Herkunftspyramiden

Eine Übersicht: Die Deutschen Wein-Herkunftspyramiden nach neuem Weingesetz

Es bleibt abzuwarten, wie schnell sich die Novellierung des Weingesetzes auch auf den Etiketten niederschlägt. Erste Weine wurden bereits gesichtet, doch die Mehrheit der deutschen Winzer arbeitet noch an der Umsetzung. Unklar ist ebenso, wie die Weintrinkerinnen und Weintrinker auf die neue Nomenklatura reagieren. Schließlich soll es ihnen einfacher fallen, Weinqualitäten besser mit dem Blick auf das Etikett einzuschätzen. Internationale Fans deutschen Weins wird es allemal freuen, sie taten sich mit Kabinett und Spätlese als Qualitätsbegriffen ohnehin schon immer schwer.

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